Moin – darüber habe ich mir auch schon Gedanken gemacht. Aber wer soll entscheiden aus welchem Grund man sich eine Seite anschaut. Es kann ja sein das man nach solchen Seiten sucht, weil man eine Ausarbeitung für die UNI schreiben muss. Das Sammeln von personenbezogenen Daten muss begründet sein und die Person muss ihr Einverständnis dazu erklären. Sollten ohne Einwilligung der Person Daten angehäuft werden (z.B. beim BKA) ist das nicht zulässig. Ich meine Ausnahmen gibt es immer. Wenn zum Beispiel ein dringender Tatverdacht besteht. Wenn Du nichts zu verbergen hast (davon gehe ich mal aus) kannst Du berügt dir alles anschauen. Allerdings würde ich keine Seiten (Rechtsradikale, Kinder-Pornografie usw.) auf einen Rechner downloaden. Weil dann sammelst Du ja illegale Daten.
Vielleicht meldet sich ja mal ein Datenschutz- und Datensicherheitsexperte zu diesem Thema
Gruß fluss.pferd