Hi,
habe grade das hier gefunden:
Der Bundesgerichtshof hat die Beschwerde von T-Online abgewiesen: der Provider ist verpflichtet, IPs von Flatratekunden nach Verbindungsende zu löschen. Die Klage Holger Voss' gegen den Provider hatte die Löschung seiner Logs zur Folge - nun kann es ihm jeder T-Online-Flatratekunde nachmachen. Eine Musterklage wurde vorbereitet, die man im Fall der erfolglosen Löschaufforderung bei T-Online einreichen kann.
Voss war vor einigen Jahren wegen seiner Äusserungen in einer Diskussion in den Foren des Heise-Magazins Telepolis angeklagt worden. Er gewann das Verfahren und machte nun Ansprüche gegen die Telekom geltend, da diese seine Einwahldaten unter Missachtung geltenden Gesetzes gespeichert hatte. Letztenendes wurden die Daten an die Staatsanwaltschaft herausgegeben, was zu der Anklage von Voss führte.
Das Urteil ist auch auf andere Tarife und Provider übertragbar:
Die Pflicht zur Löschung von IP-Adressen gilt nicht nur in flat-Tarifen, sondern in allen Tarifen. Sie gilt ebenfalls für andere Zugangsprovider als T-Online. Alle Betroffenen können also klagen.
Als nächstes werden Betreiber von Websites mit Klagen gegen dieverdachtsunabhängige Protokollierung der IP-Adressen ihrer Besucher zurechnen haben. Auch diese Protokollierung verstößt klar gegen dasTeledienst-Datenschutzgesetz, weil sie nicht erforderlich ist. DieBeseitigung von Störungen, die Datensicherheit oder dieMissbrauchsbekämpfung (z.B. DDos-Angriffe, Spam) rechtfertigt nach demklaren Urteil des Landgerichts Darmstadt keine generalpräventivePauschalspeicherung der IP-Adressen sämtlicher Nutzer, wie sie etwa beiHeise, Ebay und Amazon praktiziert wird. Auch ein IP-Logging zustatistischen Zwecken (Counter) ist unzulässig.
Quelle: Gulli.com, Winfuture.de
Bin ich nur grade mal drauf gestoßen und wollte ich euch Zeigen^^ Habe aber keine Ahnung ob das stimmt!
MFG
hase26021991