28.01.2007 (18.45)
Ab und zu gibt es sogar noch positive Meldungen, wenn es um unseren Geldbeutel geht. Das Oberlandesgericht Düsseldorf entschied zu Gunsten der Verbraucher.
Klare Absage für eine Kopierabgabe auf Drucker
Das Oberlandesgericht Düsseldorf erteilte der Forderung, PC-Drucker mit einer Pauschalabgabe für Urheberrechte zu belegen, eine klare Absage. In einem Prozess der „Verwertungsgesellschaft Wort“ gegen die namhaften Druckerhersteller Epson, Kyocera Mita und Xeros, wo der Kläger eine Abgabe auf Kopierer und Scanner forderte, wurde eindeutig klargestellt, das es keine weiteren Abgaben geben wird. Der Käufer leistet bereits jetzt beim Kauf eines Scanners ein Entgelt dafür. Dieser Betrag sollte jedoch ausgedehnt werden und zusätzlich alle Drucker mit dieser Abgabe belegt werden. So wären auf die Endverbraucher Mehrbelastungen von 10 bis 300,- Euro dazu gekommen.
Nachzulesen ist dieses Urteil unter folgenden Aktenzeichen: I-20 U 38/06 beim OLG Düsseldorf. Gegen dieses Urteil ist leider noch eine Revision möglich.
Ich meine, es ist eine Entscheidung zu Gunsten des Verbrauchers, für den es im privaten Bereich nicht zu verstehen wäre, warum er für seine gedruckte Arbeit, Lizensgebühren zahlen soll.
Quelle: Digital-World