Hallo Fachmänner,
im Rahmen eines AG-Prozesses ergab sich die o.g. Fragestellung. Grundlage: Ein Aussendienstmitarbeiter erhielt einen firmeneigenen Laptop (XP) mit dem er den administrativen Teil seiner Tätigkeit täglich online übermitteln sollte. Der Arbeitgeber versuchte den Mitarbeiter abfindungssparend mit folgender Drohung von einer Kündigungsschutzklage abzuhalten:
"Wir haben über ihre Tätigkeiten (Zeiten UND INHALTE) am Laptop präzise Informationen. Diese würden,aus unserer Sicht, auch wegen scheinbar geringen Abweichungen von ihren persönlichen Aufzeichnungen/Angaben eine Kündigung rechtfertigen." Meine laienhafte Frage nun: Besteht definitiv die Möglichkeit solche Informationen abzugreifen, ohne dass ein IT-mässig durchaus informierter Laptop-User dies bemerkt ? Auch über einen längeren Zeitraum.
Und wie immer: Lieben Dank für eure Mühen.
Maria