Phishing: Keine rechtliche Haftung !
Bisher kannte man das so: Der Kunde wurde Opfer eines Phishing-Angriffs und es wurde von seinem Konto Geld abgebucht für eine Leistung, die er weder wollte nocht beeinflussen konnte.
Ging dieser Kunde dann zur Bank, so wurde ihm das Geld "kulanterweise" ersetzt, man hat ja einen Ruf zu verteidigen bzw. zu verlieren.
Geht es jedoch nach der EU-Kommission, so muss endlich eine Richtlinie die Verbraucherrechte stärken. Es ist darin vorgesehen, dass Banken durch Phishing entstandene Schäden ersetzen müssen, nicht können.
Glaubt amn der Süddeutschen Zeitung, so existiert bereits ein Richtlinienentwurf, demzufolge die Banken tatsächlich Phishing-Schäden ersetzen müssen.
Eine Art Selbstbeteiligung soll es nicht geben, allerdings wäre dies angebracht, damit auch der Kunde nicht allzu sorglos ans Werk geht. Weiteres Feature der Richtline: Kunden, die ihre EC-/ Kreditkarte verlieren sollen selbst bei Schäden, die vor der Verlustmeldung bei der Bank auftreten, nur bis zu einer Höhe von 150€ haften.
Und noch eins drauf: Auslandsüberweisungen sollen nicht mehr tagelang den Banken Zinsen bringen sondern sofort gebucht werden, zumindest aber sofort nach Verlassen des Kundenkontos. So würden die Zinsen noch uns und nicht den Banken gehören.
Die Richtlinie soll helfen den nötigen Druck auf die Banken auszuüben, den Zahlungsverkehr in der EU deutlich zu verbessern, denn sonst droht vielleicht gar eine knallharte "Über-Nacht-Regelung", meinte ein Binnenmarkt-Kommissar...