Gesetzesänderung: Tintenpatronen müssen befüllbar sein
Das kennen wir alle: Die Tinte lässt nach und die Patrone ist im Original kaum erschwinglich. Die Refillversion wird oft zur Geduldsprobe und trocknet schneller ein als uns lieb ist. Da greift man gerne zum Refill-Set, selbst ist der Mann, die Frau.
Doch allzu oft scheitert man sofort. Hochsensible Technik schaut uns an, ein Mikrochip ist so platziert, dass die Nadel der Spritze nirgendwo eingeführt werden kann...grrrr....
Bisher ist Canon ja einziger der vier bedeutenden Tintendrucker-Hersteller, der bei allen gängigen Patronentypen ohne jegliche Elektronik auskommt. Also geht es doch ohne auch...
Mit der neuen Füllstandsanzeige wollte Canon eigenen Angaben zufolge vor allem die Kosten für Fehldrucke reduzieren, die entstehen, wenn während eines Druckes die Tinte ausgeht und wahrscheinlich gleich in Richtung der neuen Gesetzteslage vorarbeiten, die Elektronikschrott-Richtline.
Aber auch Canon hat bereits versucht, durch mehr oder minder abwegige Patentklagen, andere Anbieter am Geschäft mit Tinte für seine Drucker zu hindern. Inwieweit diese, sagen wir mal Verchipung gegen die sogenannte Elektronikschrott-Richtlinie der EU verstößt, ist bislang eine offene Frage und Standpunktbezogen.
Im "Clever-Chip-Artikel" (Richtline 4) der Elektronikschrott-Richtlinie, die schon fast 10 jahre aufd em Buckel hat, hatten die EU-Parlamentarier festgeschrieben, dass die Hersteller die Wiederverwendung von Verbrauchsteilen nicht durch technische Maßnahmen verhindern dürfen.
ABER: Von den Druckerherstellern wird einstimmig damit argumentiert, dass diese verbauten Chips nicht einer Wiederverwendungsblockade dienen würden, sondern ausschließlich der Tintenstandskontrolle oder der Qualitätssicherung unheimlich wichtig, nein, unentbehrlich sind.
Die Volksvertreter in Brüssel sind mit der Formulierung in der Richtlinie und auch in der deutschen Umsetzung völlig unzufrieden.
Schaut man in diese Richtlinie http://www.bmu.de/files/pdfs/all…df/elektrog.pdf so findet man unter §4 die Produktkonzeption.
Hieraus lässt sich ableiten, dass das Wiederverwenden gesetzlich verankert ist. Nur, wie, das steht da nicht.
Gedacht ist, dass alle Patronen ab 01.01.2006 wiederbefüllbar sein MÜSSEN. Aber das steht nirgends.
Dieses Wiederverwertbar kann auch bedeiten, und das wird Standpunkt der Druckerhersteller sein, dass die Patronen im Werk vielleicht recyclet werden? Oder dort aufbereitet?
Übergangsvorschriften und Bundesgesetzesblätter geben nicht viel her.
Im Anhang I des Elektroschrott-Gesetzes ist in der Liste der Drucker unter Nummer 3 explizit aufgeführt.
Anhang II zeigt das Symbol für die Kennzeichnung, eine "durchgestrichene Mülltonne". Habe ich auf meinen Patronen noch ned... :lol:
Nun stehen wir da mit unseren Gesetzen und Verordnungen...jeder auf seinen Standpunkt beharrend stellen wir fest:
Alle Tintenpatronen müssen ab 01.01.2006 wiederbefüllbar, da verwertbar sein...oder auch nicht....