also ich finde die seite nicht unübersichtlich,
wie groß soll der anbieter noch schreiben ....
Die Möglichkeiten von Suchmaschineneinträgen, die ich kenne, sind kostenlos.
Auch wenn der Widerruf nicht bestätigt wird und er rechtzeitig auf dem gleichen Weg, auf dem die Rechnung gekommen ist abgesandt wurde, ist er rechtens. Er sollte zur Sicherheit jedoch dokomentiert werden.
Also, wenn das zutrifft, nicht zahlen und erst auf einen möglichen aber unwahrscheinlichen gerichtlichen Mahnbescheid mit Einspruch reagieren.
//Modedit *Blue*//
Vollzitat entfernt.
Ein Vollzitat auf ein direktes Posting ist völlig unnötig und auch nicht Regelkonform.