Bitte um Entschuldigung, mein halb fertiger Text ist leider vorab schon mal reingerutscht; wollte natürlich nur einmal posten.
Modedit *Blue*
Alles kein Problem
Beitrag bearbeitet und Doppelposting entfernt.
Bitte um Entschuldigung, mein halb fertiger Text ist leider vorab schon mal reingerutscht; wollte natürlich nur einmal posten.
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War leider auch per Link über "kostenfreie Suchmaschineneinträge" auf die Seite von eazyfind gelangt und habe den Preis nicht gesehen. Normalerweise nehme ich URL-Einträge bei Suchmaschinen selbst vor, aber in der Annahme, dass es sich um ein kostenfreies Angebot handelt und im Gegenzug die Mail- oder Wohnadresse evtl. doch weiter gereicht werden könnte, habe ich also in aller Ruhe für einen Freund die Daten entsprechend in die Maske eingetippt.
Die Rechnung, die dann kam, erstaunte mich natürlich, zumal daraus nicht hervor ging, wann und bei welchen Suchmaschinen ein Eintrag vorgenommen worden sei. Mein sofortiger schriftlicher Widerspruch wurde von eazyfind zurück gewiesen mit Hinweis auf ihre AGB, weil sie die Leistung schon erbracht hätten und somit mein Widerrufsrecht vorzeitig erloschen sei. Irrtum von eazyfind !!
Die Widerrufsbelehrung in ihren AGB ist nicht rechtens, da seit 04.08.09 folgende gesetzliche Regelung gilt: "' Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben."
Wird also innerhalb der 14tägigen Frist Widerspruch eingelegt und die Rechnung nicht bezahlt, dann ist der Vertrag nicht von beiden Seiten und auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden vollständig erfüllt. Und dabei spielt auch keine Rolle, wenn der Dienstleister mitteilt, dass er den Vertrag bereits komplett erfüllt hat. Das teilte ich eazyfind entsprechend mit, woraufhin sie meinen Widerspruch anerkannten und ihre Rechnung zurückzogen.
Bei Verträgen, die vor dem 04.08. geschlossen wurden, kann ich nur raten, beharrlich auf einen Leistungsnachweis zu drängen - was allerdings bei eazyfind auch nicht so einfach zu haben ist. Ich hatte es versucht, bekam lediglich ne Mail-Antwort, dass ich mich an eine andere Mail-Adresse wenden sollte. Kundenfreundlicher Service sieht anders aus !
Aber es gibt auch für Kleinstbetragsrechnungen gesetzliche Vorschriften, da Menge und Art der gelieferten Sache oder Umfang und Art der Leistungen aus der Rechnung hervorzugehen hat. Eintrag in diverse, in relevante oder in viele Suchmaschinen ist keine klare und nachprüfbare Aussage über die tatsächlich erbrachten Leistungen.
Weiterempfehlen könnte ich diese Firma wahrlich nicht, weil es ja seit langer Zeit schon Missverständnisse und Probleme mit eazyfind gibt, wie in diversen Internet-Foren nachlesbar ist. Und eine seriöse kundenfreundliche Firma würde bestimmt dafür sorgen, dass derartiges ausgeschlossen bzw. abgeändert wird. Denn speziell die Preisangabe auf der Webseite könnte doch wohl in der allgemein üblichen Schreibweise dort erscheinen, damit es auch entsprechend eindeutig, unmissverständlich und optisch als Preis erkannt und nicht als geschriebenes Wort von so vielen Usern übersehen wird. Zufall ??
Viele gute Hinweise sind auf den Seiten der Verbraucherschutzzentralen zu finden, wo ich mich auch entsprechend schlau gemacht hatte.
Ein Schelm, der Böses dabei denkt....