Hallo,
soweit ich weiß, kann man die Beitragszahlungen dann ruhen lassen, die eingezahlten Beiträge gehen aber nicht verloren, also müsste man auch weiter versichert sein. Allerdings kann es passieren, wenn du in der Arbeitslosigkeit berufsunfähig wirst, dass man dich dann auf einen anderen Beruf verweist. Du kannst mal unter diesem Link Berufsunfähigkeitsversicherung schauen, da werden deine Fragen sicher beantwortet.